Die Haltung von Bartagamen in Deutschland: Erlaubt oder Verboten?

Bartagame in Terrarium

In Deutschland erfreuen sich Exoten, wie die Bartagame, einer immer größeren Beliebtheit als Haustiere. Doch darf jeder diese exotischen Tiere halten, und falls ja, unter welchen Bedingungen? Dieser Beitrag klärt dich über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Pflichten und Vorschriften auf, die es zu beachten gilt, wenn du planst, eine Bartagame als Haustier zu halten.

Gesetzliche Regelungen zur Haltung von Bartagamen in Deutschland

In Deutschland sind Bartagamen als Haustiere grundsätzlich legal, jedoch gibt es spezifische Gesetze und Regelungen, die dabei zu beachten sind. Sie fallen unter die allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, welches klare Vorgaben zur artgerechten Haltung von Tieren macht.

  1. Artgerechte Haltung: Jeder Halter ist dazu verpflichtet, seine Tiere artgerecht zu halten, zu pflegen und ausreichend zu ernähren. Das bedeutet, dass das Terrarium, in dem die Bartagame lebt, gewissen Standards entsprechen muss, um den natürlichen Lebensraum des Tieres nachzuahmen.
  2. Tierschutzgesetz: Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere vor Leiden, Schmerzen und Schäden bewahrt werden müssen. Bei Verstößen gegen dieses Gesetz können empfindliche Strafen drohen. Bei der Haltung von Bartagamen muss also sichergestellt werden, dass sie weder physischen noch psychischen Schaden nehmen.
  3. Zucht und Verkauf: Die Zucht und der Verkauf von Bartagamen sind ebenfalls gesetzlich reguliert. Seriöse Züchter und Händler müssen sicherstellen, dass die Tiere gesund und in gutem Zustand sind. Zudem müssen sie potenzielle Käufer über die Anforderungen an die Haltung und Pflege von Bartagamen informieren.
  4. Veterinäramt: Das Veterinäramt ist für die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig und kann Kontrollen durchführen, um die artgerechte Haltung der Tiere sicherzustellen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Haltung von Bartagamen in Deutschland sind klar definiert. Sie sollen sicherstellen, dass die Tiere artgerecht und unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes gehalten werden. Es ist die Verantwortung jedes Halters, sich über diese Gesetze und Regelungen zu informieren und sicherzustellen, dass die Haltung der Tiere den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Bei Nichtbeachtung können ernste Konsequenzen, wie Strafen oder die Entziehung des Tieres, folgen.

Anforderungen an die Haltung eines Bartagamen

Bartagamen, die aus den Wüsten Australiens stammen, sind in der Haustierhaltung besonderen Bedürfnissen und Anforderungen unterworfen, um ihnen ein gesundes und artgerechtes Leben zu ermöglichen.

Zunächst ist ein adäquates Terrarium unerlässlich. Dieses muss den Tieren ausreichend Platz, Klettermöglichkeiten und Versteckplätze bieten, mit einer Mindestgröße von 150x80x80 cm (LxBxH). Da Bartagamen wärme- und lichtliebende Tiere sind, sollten die klimatischen Bedingungen im Terrarium tagsüber zwischen 28 und 35 Grad Celsius und nachts nicht unter 18 Grad liegen. Zudem ist eine adäquate UVB-Beleuchtung erforderlich, damit die Tiere Vitamin D3 bilden können, welches essentiell für die Kalziumaufnahme ist.

Die Ernährung von Bartagamen sollte ausgewogen sein, bestehend aus einer Mischung von Insekten, Gemüse, und Früchten. Eine regelmäßige und ausreichende Kalziumzufuhr muss gewährleistet sein, um Mangelerscheinungen und Krankheiten vorzubeugen. Die Hygiene spielt ebenfalls eine große Rolle in der Haltung von Bartagamen. Das Terrarium muss regelmäßig gesäubert und von Futterresten und Kot befreit werden, um die Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden.

Neben der Hygiene ist die tierärztliche Betreuung unerlässlich. Regelmäßige Untersuchungen und die ständige Überwachung des Gesundheitszustands der Bartagame sind notwendig, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Auch wenn Bartagamen als Einzelgänger gelten, benötigen sie Beschäftigung und Anregung in ihrem Lebensraum, um Verhaltensstörungen zu verhindern. Hier können verschiedene Einrichtungen im Terrarium, Klettermöglichkeiten und Badegelegenheiten nützlich sein.

Kauf und Kosten von Bartagamen

Die Anschaffung eines Bartagamen als Haustier sollte gut überlegt sein. Hier sind wichtige Punkte, die man beachten sollte, wenn man plant, eine Bartagame zu kaufen:

  1. Seriöse Züchter und Fachgeschäfte: Es ist äußerst wichtig, Bartagamen nur von seriösen Züchtern oder Fachgeschäften zu kaufen, um sicherzustellen, dass das Tier gesund und in einem guten Zustand ist. Sie sollten nach Möglichkeit die Herkunft und Gesundheit der Tiere nachweisen können.
  2. Preise: Die Preise für Bartagamen können variieren, liegen jedoch meist zwischen 80 und 200 Euro, abhängig von Alter, Art und Züchter. Neben dem Kaufpreis für das Tier selbst sollte man auch die Kosten für die Erstausrüstung (Terrarium, Beleuchtung, Heizung etc.) sowie laufende Kosten für Futter, Strom und tierärztliche Versorgung einkalkulieren.
  3. Information und Beratung: Vor dem Kauf sollte man sich umfassend über die Bedürfnisse und Anforderungen von Bartagamen informieren. Seriöse Verkäufer bieten ausführliche Beratungen an und klären über die artgerechte Haltung, Ernährung und Pflege auf.
  4. Verträglichkeit: Bartagamen sind in der Regel Einzelgänger. Bei der Anschaffung mehrerer Tiere sollte auf das Geschlecht und die Verträglichkeit geachtet werden, um Auseinandersetzungen und Stress zu vermeiden.
  5. Gesundheitscheck: Ein Gesundheitscheck durch einen Tierarzt vor dem Kauf ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass das Tier keine Krankheiten oder Parasiten hat.

Die Anschaffung und der Kauf einer Bartagame erfordern umfassende Überlegungen, Information und Planung. Neben dem eigentlichen Kaufpreis sind auch die Kosten für die Haltung und Pflege des Tieres zu bedenken. Es ist essenziell, von Anfang an auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Tieres zu achten und dieses nur von vertrauenswürdigen Quellen zu erwerben.

Meldepflicht und Genehmigungen für Bartagamen

In Deutschland unterliegen Bartagamen bestimmten Regelungen und Pflichten, auch wenn sie nicht zu den besonders geschützten oder gefährdeten Arten zählen. Im Gegensatz zu einigen anderen exotischen Tieren besteht bei der Haltung von Bartagamen im Allgemeinen keine Meldepflicht, was bedeutet, dass die Tiere nicht bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden müssen. Es ist jedoch ratsam, sich im Vorfeld bei den lokalen Behörden zu erkundigen, ob in der jeweiligen Kommune spezielle Regelungen oder Vorschriften existieren.

Auch eine spezielle Genehmigung oder Erlaubnis zur Haltung von Bartagamen ist normalerweise nicht erforderlich, da sie nicht unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Dennoch müssen die allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes beachtet werden, die eine artgerechte Haltung sicherstellen sollen.

Auch wenn keine Meldepflicht oder spezielle Genehmigungen erforderlich sind, ist eine artgerechte Haltung unerlässlich, und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit Strafen geahndet werden.

Eine Haftpflichtversicherung, die eventuelle Schäden durch Bartagamen abdeckt, ist zwar nicht obligatorisch, kann aber durchaus sinnvoll sein. Es gibt spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherungen, die Schäden, die durch exotische Haustiere verursacht werden, abdecken können. Der Halter trägt die Verantwortung für das Wohlbefinden und die artgerechte Haltung des Tieres, und die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen ist unbedingt erforderlich.

Beim Kauf und Import von Bartagamen sollte man außerdem darauf achten, dass die Tiere legal erworben werden. Der Handel mit illegal importierten oder gefangen genommenen Tieren ist strengstens verboten und wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Eine bewusste und verantwortungsvolle Anschaffung und Haltung von Bartagamen ist daher essentiell, um das Wohlbefinden der Tiere zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Tierärztliche Versorgung

Auch Bartagamen können krank werden und benötigen in solchen Fällen tierärztliche Versorgung. Es ist wichtig, einen Tierarzt zu haben, der sich mit exotischen Tieren auskennt und die richtige Behandlung gewährleisten kann. Die regelmäßige Gesundheitsüberwachung und Prophylaxe sind unerlässlich, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Fazit

Bartagamen können in Deutschland legal als Haustiere gehalten werden, vorausgesetzt, die Haltung entspricht den tierschutzrechtlichen Vorgaben und das Wohl der Tiere wird stets berücksichtigt. Bei der Entscheidung, eine Bartagame als Haustier zu halten, sollte jedoch nicht nur die Legalität, sondern auch die Bedürfnisse und Anforderungen dieser besonderen Tiere beachtet werden.

Redaktion
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Wer schreibt hier? Ich bin Christian, 33 Jahre alt und komme aus Hannover. Meine Leidenschaft zur Tierwelt habe ich im frühen Alter erlangt. Zusammen mit Hunden, Katzen, Vögeln und Kaninchen als Haustieren, habe ich jahrelange praktische Erfahrung erlernen dürfen. Viel Spaß beim Stöbern! Viele Grüße, Christian

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